Lagerregale und Kabeltrommelregale unterliegen einer jährlichen Prüfpflicht, die nach den Kriterien der Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV – und der DIN EN 15635 vorgenommen werden muss. Die Regalprüfung ist eine Pflicht, die jeder Unternehmer mit Lagerhaltung und Regalaufstellung beherzigen und in seine jährlichen Wartungsaufwendungen integrieren muss.

Auch hochwertige und robuste Lagerregale müssen jährlich geprüft werden

Beim Kauf ist ein Lager- oder Kabeltrommelregal stabil, da es aus hochwertigen Materialien gefertigt und entsprechend der gesetzlichen Sicherheitsvorschriften hergestellt wurde. Doch äußere Einflüsse und die kontinuierliche Beanspruchung im Alltag können Spuren hinterlassen. Da ein defektes, von Verschleiß betroffenes oder überlastetes Lagerregal zu einem Sicherheitsrisiko in der Firma wird, schreibt der Gesetzgeber jährliche Wartungsintervalle in Form einer Regalprüfung nach DGUV Verordnung vor. Alle Lagereinrichtungen unterliegen den Verordnungen für Arbeitsmittel und somit der Betriebssicherheitsverordnung. Die Prüfung für Regale und deren aktuellen Zustand ist streng, schließt Kompromisse aus und dient der Sicherheit in Unternehmen. Die jährliche Regalprüfung ist eine strikte und unausweichliche gesetzliche Vorschrift. Sie dient der Kostenübernahme der Versicherung, sollte es im Lager durch einen Unfall mit Regalen zu einer Schädigung von Arbeitnehmern oder Arbeitsmaterialien kommen. Die Regalprüfung muss von einer autorisierten und fachlich spezialisierten Person vorgenommen werden. Daher beauftragen Unternehmer die jährliche Prüfung am besten direkt beim TÜV oder der DEKRA, beziehungsweise bei einem Unternehmen mit Spezialisierung auf die Regalprüfung nach DGUV Vorschrift.

 

Regeln bei der DIN EN 15635 Regalprüfung

Sollte sich im Zeitraum zwischen der erfolgten und nächsten Regalprüfung ein Schaden aufzeigen, muss der Unternehmer sofort einen Sicherheitsbeauftragten informieren und den Bereich rund um das Lager- oder Kabeltrommelregal absperren. Jede Prüfung beinhaltet einen schriftlichen Prüfbericht, der aufbewahrt und in den Dokumenten abgeheftet werden muss. Für die Regalprüfung nach DIN EN 15635 gibt es keine Karenzzeit, sondern die Verpflichtung, den Zeitraum von 12 Monaten korrekt einzuhalten. Eine Überschreitung kann zu Problemen und kostenintensiven Auflagen führen. Bei ermittelten Schäden ist eine sofortige Instandsetzung durch eine fachkundige Person nötig. Sollten sich Schäden summieren, steht die Ursachenermittlung fernab einer erneuten Regalprüfung im Mittelpunkt. Ein Schadensprotokoll bezeichnet alle Mängel und Verschleißerscheinungen und liegt bei der Rechnung, die über die Behebung der Mängel informiert. Regalprüfungen sind visuelle Inspektionen, die unter anderem den Abgleich der Belastungsinformationen mit dem realen Einsatz des Regals kontrollieren. Im Fokus der Prüfung stehen sowohl die Einhaltung der berufsgenossenschaftlichen Vorgaben nach DGUV sowie die Einhaltung der Herstellervorschriften im Bezug auf die Belastung und den Betrieb.

Inspektionsbericht als Basis für Mängelbeseitigung und Mitarbeiterschutz

Jeder autorisierte Prüfer ist zu einer Dokumentation des Prüfumfanges und der Prüfergebnisse verpflichtet. Die Kriterien für Regalprüfungen sind streng und orientieren sich im vollen Umfang an der DIN EN 15635 Norm. Kabeltrommeln verfügen über ein sehr hohes Eigengewicht, was bei der Lagerung in speziellen Regalen Beachtung finden muss. Die Lagerregale sind ab Hersteller für ein Höchstgewicht ausgelegt, bei dessen Überschreitung keinerlei Garantie für die Sicherheit und Stabilität der Regalsysteme übernommen wird. Die Prüfung der Regalanlagen und Einzelregale dient nicht nur den Produkteigenschaften der Lagerregale, sondern beugt auch einer Überbeanspruchung der Materialien und damit dem Risiko durch eine mangelhafte Lagerung von Kabeltrommeln und Co. vor. Der fachkundige speziell ausgebildete Prüfer erstellt einen Inspektionsbericht und kennzeichnet alle Mängel, die sich im Zuge der Regalprüfung ergeben und vom Unternehmer in einem vorgegebenen Zeitraum – umgehend – beseitigt werden müssen. Die Plakette zur Unbedenklichkeit wird erst nach der Behebung von Mängeln, von Verschleiß oder den Folgen einer Überbelastung erteilt.

Bei der Nichteinhaltung der Intervalle einer Regalprüfung drohen empfindliche Bußgelder. Da die Arbeitssicherheit und der Mitarbeiterschutz im Fokus stehen, sollten Unternehmer die Prüfungsintervalle beherzigen und das Ergebnis des Prüfberichts ernst nehmen. Regalprüfungen sind eine Verpflichtung für alle Unternehmer, die Lagerhaltung betreiben und Kabeltrommeln oder Produkte regalsystemisch aufbewahren.