Um die Betriebssicherheit zu gewährleisten, müssen auch Regale in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Doch wer ist überhaupt dazu berechtigt, eine Überprüfung der Regale vorzunehmen? Welche zeitlichen Fristen gibt es, innerhalb derer eine Prüfung vorzunehmen ist? Und welche Maßnahmen müssen aufgrund der gesetzlichen Vorschriften erfüllt werden?
Die wichtigsten Fakten dazu haben wir in unserer Kurzübersicht für Sie zusammengestellt.
Die rechtlichen Grundlagen für die Regalprüfung
Regale gelten gemäß der Betriebssicherheitsverordnung – kurz BetrSichV – als Arbeitsgeräte. Der Arbeitgeber ist daher aufgrund von Paragraph 3 dieser Verordnung dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für den Umgang mit Regalen zu erstellen und diese gemäß Paragraph 10 der Verordnung von einer befähigten Person überprüfen zu lassen.
Die Anforderungen für eine befähigte Person werden in der Betriebssicherheitsverordnung in der DIN EN 15635 näher erläutert. So dürfen gemäß Paragraf 2 Absatz 7 als befähigte Personen tätig werden, die aufgrund ihrer Berufsausbildung, beruflichen Erfahrung oder einer zeitnahen beruflichen Tätigkeit die notwendigen Fachkenntnisse besitzen, um die betreffenden Arbeitsgeräte (z.B. Regalanlagen) zu überprüfen.
Welche Anforderungen an die Prüfer gibt es?
Die technischen Regeln für die Sicherheit eines Betriebes kennzeichnen die Anforderungen an die ‚befähigte Personen‘ als Prüfer für Regale genauer. Da für die Auswahl der geeigneten Personen letztendlich der Arbeitgeber verantwortlich ist, ist vor allem die TRBS 1203 als Grundlage relevant bei der Auswahl von geeigneten Prüfern.
Somit können als Regalprüfer oder Regalinspekteur alle Personen tätig werden, die
– Aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung und Erfahrung über die notwendigen Kenntnisse über das betreffende Sachgebiet verfügen
– Vertraut sind mit den gängigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (z.B. Gerätesicherheitsgesetz, Betriebssicherheits- oder Maschinenverordnung)
– Über Kenntnis der Unfallverhütungsvorschriften sowie allgemeine technische Regeln wie etwa BG-Regeln oder DIN-Normen verfügen
Je nach den Anforderungen der entsprechenden Prüfaufgabe können die nachgewiesenen Fachkenntnisse auch variieren. Eine Prüfung muss demnach zwar von einer befähigten Person ausgeführt werden, das notwendige Fachwissen muss jedoch nicht so hoch sein, wie bei einer in regelmäßigen Abständen durchgeführten Expertenprüfung. So kann eine wöchentliche Regalprüfung auch einfach von betriebszugehörigen Personen ausgeführt werden.
Welche Prüfkriterien müssen eingehalten werden?
Bei einer Regalprüfung müssen Prüfer oder Regalinspekteure folgende Richtlinien berücksichtigen:
– Eine neutrale Beurteilung, die ohne die Beeinflussung von persönlichen, wirtschaftlichen oder betrieblichen Interessen erstellt wird
– Die Beurteilung des augenblicklichen Zustands der Arbeitsgeräte
– Die Berücksichtigung, wie sich die Arbeitsgeräte und bestimmte Konstruktionsteile im laufenden Betrieb auswirken können hinsichtlich von Aspekten wie Materialverschleiß, Belastung oder Alterung auf die Betriebssicherheit
– Überprüfung von Beschädigungen oder Verformungen nach den gemäß DIN EN 15635 festgelegten Kriterien
– Einhaltung von Sicherheitsabständen und Freiräumen von Lasteinheiten
– Abgleich der tatsächlichen Belastung mit den zulässigen Lastangaben
– Abgleich des Regalaufbaus mit den Spezifikationen des Herstellers
Welche Fristen gibt es für eine Regalprüfung.?
Die Art und den Umfang von Prüfungsfristen legt der Arbeitgeber in eigener Verantwortung gemäß Paragraph 3 der BetrSichV fest. Der aktuelle Stand der Technik wird dabei von der DIN EN 15636 festgelegt. Demzufolge muss der Arbeitgeber bei der Festlegung von Fristen ortsfeste Regalsysteme aus Stahl (Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen) und BGR 234 Lagereinrichtungen und -geräte berücksichtigen.
Sowohl gemäß DIN EN 15636 wie auch BGR 234 wird eine Experteninspektion festgelegt, die mindestens einmal jährlich von einer befähigten Person ausgeführt werden soll. In kürzeren Intervallen müssen Inspektionen und Sichtkontrollen durchgeführt werden. Die Abfolge der jeweiligen Prüfungen setzt der Lagerverantwortliche auf Basis der Risikoanalyse fest. Auch diese Prüfungen werden von einer befähigten Person ausgeführt.
Welche Unterschiede gibt es zwischen Experteninspektion und Sichtkontrolle bzw. Inspektion bei einer Regalprüfung?
Experteninspektionen unterscheiden sich von Sichtkontrollen bzw. Inspektionen durch den Prüfungsumfang. Da Sichtkontrollen häufiger durchgeführt werden, können sie auf jene Regalteile beschränkt werden, bei denen Verschleiß oder Materialschädigungen zu erwarten sind. Bei einer Inspektion durch Experten hingegen werden alle Regalelemente mit einbezogen.